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Thomas Jembrek

Rechtsanwalt

Kompetente Beratung seit 2005

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehme ich als Service gerne die Einholung der Deckungszusage und die Korrespondenz mit der Versicherung.

Auch wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, gibt es Möglichkeiten, Ihr Recht durchzusetzen.

Diese sind die Möglichkeit einer Ratenzahlung sowie Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Für eine erste Information habe ich Ihnen hierzu die entsprechenden Links auf dieser Seite bereitgestellt.

 

Antrag zur Beratungshilfe

 

Antrag zur Prozesskostenhilfe